AGB

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Digital impact
Digital impact Österreich
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Digital marketing

Hier finden sie unsere Allgemeinen geschäftsbedingungen (AGB)

Original von Digital Impact

A
llgemeines:



1.1 Digital Impact (Clemens Unfried) (im Folgenden "Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, also im B2B-Bereich.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von "Social Media-Kanälen" (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von "Social Media Kanälen" einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür eintreten, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und IdeenschutzHat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde erkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreicht ist, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später hervorgebracht und somit als Ursprung der Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.Bitte beachten Sie, dass die AGB in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst werden sollten, und es wird empfohlen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie Ihren Bedürfnissen entsprechen.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem gegebenenfalls vorliegenden Briefing Protokoll (im Folgenden "Angebotsunterlagen"). Nachträgliche Änderungen des Leistungs Inhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbausdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird die Agentur über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten aufgrund seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos usw.) auf eventuelle Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder andere Rechte Dritter zu prüfen (Rechteklärung) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den beabsichtigten Zweck verwendet werden können. Im Falle einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen haftet die Agentur nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht, insbesondere im Innenverhältnis zum Kunden. Wenn die Agentur von einem Dritten aufgrund einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur schad- und klaglos und trägt alle Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von möglichen Ansprüchen Dritter aktiv zu unterstützen und stellt der Agentur unaufgefordert alle relevanten Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Fremdleistung").

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diese Dritten sorgfältig auswählen und sicherstellen, dass sie die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen.

5.3 Der Kunde hat für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Laufzeit des Vertrags hinausgehen, einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrags aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten oder von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses, und die Fristen verlängern sich entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit werden nachgewiesen.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. die Zahlung eines fälligen Betrags oder Mitwirkungspflichten, verstößt;c) begründete Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Leistungserbringung der Agentur eine ausreichende Sicherheit bietet.

7.2 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe eines speziellen Grundes zu kündigen, sofern die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor Vertragsende eingehalten wird. Im Falle von erheblichen Unzufriedenheiten mit den erbrachten Leistungen kann der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, zu bestätigen, ob die erbrachten Leistungen tatsächlich als unzureichend angesehen werden. Sofern keine Einigung erzielt wird und die Agentur nachweislich erklärt hat, dass die erzielten Ergebnisse unter den gegebenen Umständen als zufriedenstellend betrachtet werden und dies entsprechend kommuniziert wurde, kann der Vertrag nicht aufgrund dieser Unzufriedenheit gekündigt werden. Die stillschweigende Verlängerung des Vertrags gilt als fortgesetzte Zustimmung zur Zusammenarbeit, sofern keine wesentlichen Mängel an den erbrachten Leistungen vorliegen.

8. Honorar

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede erbrachte Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Bei Aufträgen mit einem (jährlichen) Budget von mindestens € 1.000,00 oder bei Aufträgen mit einer längeren Laufzeit ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen oder Vorauszahlungen zu erstellen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In Ermangelung einer speziellen Vereinbarung hat die Agentur Anspruch auf ein Honorar in marktüblicher Höhe für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte.

8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, werden gesondert vergütet. Alle Barauslagen der Agentur gehen zu Lasten des Kunden.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Eine Überschreitung bis zu 15 % gilt von vornherein als genehmigt.

8.5 Wenn der Kunde Arbeiten, die von der Agentur in Auftrag gegeben wurden, einseitig ändert oder abbricht, ohne die Agentur einzubeziehen (unbeschadet der laufenden Betreuung), muss er die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen gemäß der vereinbarten Honorarvereinbarung vergüten und alle entstandenen Kosten erstatten. Sofern der Abbruch nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur zurückzuführen ist, muss der Kunde der Agentur zusätzlich das vollständige für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) erstatten, wobei die Anrechnung des § 1168 ABGB ausgeschlossen ist. Die Agentur ist auch in Bezug auf mögliche Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, von Schadensersatzansprüchen freigestellt und der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle relevanten Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug fällig, sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung aller Barauslagen und anderer Aufwendungen. Die gelieferten Waren bleiben im Eigentum der Agentur, bis der Kunde alle damit verbundenen Verbindlichkeiten einschließlich aller Neben Verbindlichkeiten vollständig beglichen hat.

9.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den für Geschäfte zwischen Unternehmern geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, im Falle eines Zahlungsverzugs die Mahn- und Inkassospesen zu tragen, die zur zweckmäßigen Verfolgung der Rechte erforderlich sind. Dies umfasst mindestens die Kosten von zwei Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von mindestens € 20,00 pro Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines von der Agentur beauftragten Rechtsanwalts. Die Ausübung weiterer Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.

9.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden kann die Agentur sämtliche Leistungen und Teilleistungen, die im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbracht wurden, sofort fällig stellen.

9.4 Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, solange der ausstehende Betrag nicht beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.

9.5 Wenn Ratenzahlungen vereinbart wurden, behält sich die Agentur das Recht vor, die sofortige Zahlung des gesamten noch ausstehenden Betrags zu verlangen, falls der Kunde mit Teilzahlungen oder Nebenforderungen in Verzug gerät.

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegenüber den Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich solcher aus Präsentationen (z. B. Vorschläge, Ideen, Skizzen, Vorab-Entwürfe, Entwürfe, Konzepte, Negative, Dias), einschließlich einzelner Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückgefordert werden, insbesondere bei Vertragsbeendigung. Der Kunde erwirbt das Recht zur Nutzung der Leistungen für den vereinbarten Verwendungszweck durch Zahlung des Honorars. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur erfordert immer die vollständige Bezahlung der von der Agentur in Rechnung gestellten Gebühren. Wenn der Kunde die Leistungen der Agentur vor diesem Zeitpunkt nutzt, basiert diese Nutzung auf einer widerrufbaren Leihvereinbarung.

10.2 Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder Dritte im Auftrag des Kunden, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe sogenannter "offener Dateien" ist ausdrücklich kein Bestandteil des Vertrags. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese herauszugeben. Das bedeutet, dass der Kunde ohne eine vertragliche Übertragung der Nutzungsrechte, einschließlich für "elektronische Arbeiten", keinen Rechtsanspruch darauf hat.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Die Agentur und der Urheber haben Anspruch auf eine separate angemessene Gebühr dafür.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur oder von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erstellt hat, ist auch nach Ablauf des Agenturvertrags die Zustimmung der Agentur erforderlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

10.5 Für Nutzungen gemäß Absatz 4 steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im zweiten und dritten Jahr nach Vertragsende muss nur noch die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung gezahlt werden. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr fällig.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede rechtswidrige Nutzung in doppelter Höhe der angemessenen Gebühr für diese Nutzung.

10.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die erbrachte Leistung zu vervielfältigen oder über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus zu verwenden.

10.8 Die Agentur behält sich sämtliche Rechte zur kostenpflichtigen oder unentgeltlichen Verbreitung, Vorführung, Ausstellung und Veröffentlichung vor. Gleiches gilt für Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10.9 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Texte usw.) unterliegen dem Urheberrecht und bleiben im Besitz des Kunden, sofern dieser Inhaber ist.

10.10 Bei Inhalten (Fotos, Texte, Logos, Musik), die der Kunde zur Verfügung stellt, ist es der Agentur nicht möglich, diese auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Es obliegt dem Kunden, die Rechte für solche bereitgestellten Inhalte selbst zu klären.11. Kennzeichnung

10.11 Besitzrecht an Fotos und Videos:

10.11.1. Der Kunde erwirbt lediglich eine Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Fotos und Videos, jedoch bleibt der Eigentümer dieser digitalen Werke stets Digital Impact - Clemens Unfried. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Fotos und Videos ohne ausdrückliche Genehmigung stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

10.11.2. Die Fotos und Videos dürfen in keiner Weise bearbeitet oder verändert werden. Jegliche Bearbeitung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Filteranwendungen, Ausschnitte oder Farbkorrekturen, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.

10.11.3. Sollte der Kunde Änderungen an den digitalen Werken vornehmen oder diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung veröffentlichen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann zu Schadensersatzforderungen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

10.11.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Fotos und Videos umgehend von seinen Plattformen und anderen Medien zu entfernen, sobald Digital Impact - Clemens Unfried dies schriftlich anfordert. Dies gilt auch für Veröffentlichungen, die nicht mit Digital Impact - Clemens Unfried abgestimmt wurden.

10.11.5. Digital Impact - Clemens Unfried behält sich das Recht vor, die Fotos und Videos für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.---Bitte beachten Sie weiterhin, dass es empfehlenswert ist, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Ihre AGB rechtlich korrekt und durchsetzbar sind.

10.12 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.13 Vorbehaltlich des jederzeitigen schriftlichen Widerrufs durch den Kunden ist die Agentur dazu berechtigt, auf ihren eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenznachweis).

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Im Falle einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge hat der Kunde das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, vorausgesetzt, der Kunde ermöglicht der Agentur alle zur Prüfung und Behebung der Mängel erforderlichen Maßnahmen. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Im Falle der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die defekte (körperliche) Sache auf seine Kosten zu versenden.

11.3 Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, die Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die Agentur ist nur zu einer groben Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer möglichen Warnpflicht gegenüber dem Kunden haftet die Agentur nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zur Regressnahme gegenüber der Agentur gemäß § 933b Absatz 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung gemäß § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

12. Haftung und Produkthaftung

12.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur und ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ("Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden aufgrund von Verzögerungen, Unmöglichkeit, positiven Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss oder aufgrund mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Der Nachweis grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer "Leute".

12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die gegen den Kunden aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme) erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihren Hinweispflichten nachgekommen ist oder eine solche Pflicht nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für mögliche Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach der schädigenden Handlung der Agentur. Schadensersatzansprüche sind auf den Nettowert des Auftrags begrenzt.

13. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, einschließlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechpartner, Geschäftsadresse und andere Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten und UID-Nummer, automatisiert ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden, um den Vertrag zu erfüllen und den Kunden zu betreuen. Dies gilt auch für eigene Werbezwecke, z. B. für die Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in gedruckter und elektronischer Form), sowie für Hinweise auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung zum Kunden (Referenz Hinweis). Der Kunde ist damit einverstanden, elektronische Post zu Werbezwecken zu erhalten, bis er dies schriftlich durch E-Mail, Fax oder Brief an die im Kopf der AGB angegebenen Kontaktinformationen widerruft.

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus resultierenden wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr ausgewählten Transportunternehmen übergibt.16.2 Als Gerichtsstand für alle zwischen der Agentur und dem Kunden entstehenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das Gericht vereinbart, das für den Sitz der Agentur örtlich zuständig ist. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.16.3 Soweit in diesem Vertrag nur männliche Bezeichnungen für natürliche Personen verwendet werden, beziehen sie sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Digital Impact
Offene Gesellschaft
Werbeagentur

Sitz: Stötting 31, 4961 Mühlheim am Inn
Telefon: (+43) 660/4920 898
E-Mail: office@digital-impact.at
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
Bezirkshauptmannschaft: Ried im Innkreis
Firmenbuchnummer: ----
UID-Nr: ATU80188716
GISA-Zahl: 36375691

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr
Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegebenen E-Mail-Adresse richten.